
TU-ID: 163 | 2025 | 24 | 253842

Universitätsassistent_in (Post-Doc)
40 Wochenstunden | befristet auf 6 Jahre
Die Technische Universität Wien ist Österreichs größte Forschungs- und Bildungseinrichtung im technisch- naturwissenschaftlichen Bereich und leistet seit mehr als 200 Jahren einen unverzichtbaren Beitrag zur Sicherung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit und Innovationskraft des Forschungsstandorts Österreich. Unter dem Motto "Technik für Menschen" betreiben an der TU Wien rund 26.000 Studierende und mehr als 4.000 Wissenschaftler_innen in diesem Sinne Forschung, Lehre und Innovation.
Am Institut für Angewandte Synthesechemie, in der Forschungsgruppe Angewandte Radiochemie ist eine Stelle als Universitätsassistent_in (Post-Doc), voraussichtlich ab Dezember 2025 (40 Wochenstunden, voraussichtlich befristet auf 6 Jahre) mit folgendem Aufgabengebiet zu besetzen.
Ihre Aufgaben:
- Forschungstätigkeiten im nuklearen Fachgebiet
- Durchführung von Lehre und Mitarbeit bei Prüfungen
- Projektarbeit und Führung von Projektgruppen
- Publikationstätigkeit
- Teilnahme und Organisation von wissenschaftlichen Veranstaltungen
- Betreuung von Studierenden
- Mithilfe bei der Drittmitteleinwerbung
- Projektmanagement und Projektleitung
- Etablierung einer Sicherheitskultur in den radiochemischen Laboren
- Mitarbeit bei Organisations- und Verwaltungsaufgaben sowie Evaluierungsmaßnahmen
Ihr Profil:
- Abschluss eines fachlich passenden Doktorates in Chemie oder Physik
- Kenntnisse wissenschaftlichen Arbeitens
- Erfahrung in Projektmanagement bzw. Projektleitung und mit Präsentationen
- Vertiefende Kenntnisse im Fachgebiet
- Befähigung zum interdisziplinären Arbeiten
- Erfahrung in der Lehre und Publikationstätigkeiten
- Organisatorische und analytische Fähigkeiten sowie eine strukturierte Arbeitsweise
- Industrieerfahrung von Vorteil
- Erfahrung im Umgang mit offenen radioaktiven Stoffen
- Kenntnisse in der Funktionsweise eines Forschungsreaktors und dessen Anwendung zu Forschungszwecken
- Erfahrung in nuklear-forensischer Forschung
- Sprachkenntnisse B2 in Deutsch und Englisch
- Interesse und Freude an der Forschung und Arbeit mit Studierenden, idealerweise Erfahrung in der Betreuung und Förderung von Nachwuchswissenschaftler_innen
- Teamfähigkeit und Problemlösungskompetenz
Wir bieten:
- Vielfältiges und spannendes Aufgabengebiet in einem kollegialen Team
- Hybride Arbeitsweise mit Möglichkeit zur Vereinbarung einer partiellen Home-Office Regelung
- Eine Reihe attraktiver Sozialleistungen (siehe Fringe-Benefits)
- Breites internes und externes Weiterbildungsangebot, verschiedene Karriereoptionen
Die TU Wien strebt eine Erhöhung des Frauenanteils insbesondere in Leitungsfunktionen an und fordert daher qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Bei gleicher Qualifikation werden Frauen vorrangig aufgenommen, sofern nicht in der Person eines gleich qualifizierten Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.
Wir sind bemüht, Menschen mit Behinderung mit entsprechender Qualifikation einzustellen und fordern daher ausdrücklich zur Bewerbung auf. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Behindertenvertrauensperson der TU Wien, Herrn Gerhard Neustätter.
Wir sind bemüht, Menschen mit Behinderung mit entsprechender Qualifikation einzustellen und fordern daher ausdrücklich zur Bewerbung auf. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Behindertenvertrauensperson der TU Wien, Herrn Gerhard Neustätter.
Die Entlohnung erfolgt nach dem Mindestentgelt der Gehaltsgruppe B1 gemäß dem Kollektivvertrag für Arbeitnehmer_innen der Universitäten und beträgt bei einem wöchentlichen Beschäftigungsausmaß von 40 Stunden derzeit EUR 4.932,90 brutto/Monat (14x jährlich). Tätigkeitsbezogene Vordienstzeiten können angerechnet werden.
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung bis 03.07.2025.
Bei Fragen wenden Sie sich gerne an:
Carmen Keck | T: +43 1 588 01 406201
Informationen für Bewerber_innen finden Sie auch in unserem Karriereportal.
Carmen Keck | T: +43 1 588 01 406201
Informationen für Bewerber_innen finden Sie auch in unserem Karriereportal.
Technik für Menschen
Die Bewerber_innen haben keinen Anspruch auf Abgeltung angefallener Reise-
und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstanden sind.