TU-ID: 120 | 2024 | 47 | 243256
Senior Scientist (all genders)
40 Wochenstunden | unbefristet
Die Technische Universität Wien ist Österreichs größte Forschungs- und Bildungseinrichtung im technisch- naturwissenschaftlichen Bereich und leistet seit mehr als 200 Jahren einen unverzichtbaren Beitrag zur Sicherung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit und Innovationskraft des Forschungsstandorts Österreich. Unter dem Motto "Technik für Menschen" betreiben an der TU Wien rund 26.000 Studierende und mehr als 4.000 Wissenschaftler_innen in diesem Sinne Forschung, Lehre und Innovation.
Am Department für Geodäsie und Geoinformation, im Forschungsbereich Ingenieurgeodäsie ist eine Stelle als Senior Scientist (w/m/d), voraussichtlich ab Januar 2025 (40 Wochenstunden, unbefristet) mit folgendem Aufgabengebiet zu besetzen.
Ihre Aufgaben:
- Forschungstätigkeiten im Fachgebiet Machine Learning Methoden für die Ingenieurgeodäsie, Industrievermessung, Deformationsmessung und -analyse
- Lehre - dazu gehört insbesondere die Abhaltung von Vorlesungen und Übungen in deutscher Sprache (Bachelor) - sowie Mitarbeit bei Prüfungen
- Projektarbeit und Führung von Projektgruppen/Arbeitsgruppen
- Publikationstätigkeiten
- Teilnahme und Organisation von wissenschaftlichen Veranstaltungen
- Betreuung von Studierenden
- Mitarbeit bei Organisations- und Verwaltungsaufgaben sowie Evaluierungsmaßnahmen
Ihr Profil:
- Abschluss eines fachlich passenden Doktorates der Fachrichtung Geodäsie und Geoinformation
- Kenntnisse wissenschaftlichen Arbeitens sowie ausgezeichnete Fachkenntnisse in Machine Learning, Deformationsmessung und -analyse, Industrievermessung
- Vertiefende Kenntnisse im Fachgebiet Ausgleichungsrechnung
- Erfahrungen in der Kalibrierung von Industrieroboterarmen mit geodätischen Messmittel sind von Vorteil
- Interdisziplinäres Arbeiten
- Erfahrung in der Lehre sowie bei Publikationstätigkeiten
- Organisatorische und analytische Fähigkeiten sowie eine strukturierte Arbeitsweise
- Exzellente Deutschkenntnisse (Unterrichtssprache), sehr gute Englischkenntnisse
- Interesse und Freude an der Forschung und Arbeit mit Studierenden
- Teamfähigkeit und Problemlösungskompetenz
Wir bieten:
- Vielfältiges und spannendes Aufgabengebiet in einem kollegialen Team
- Hybride Arbeitsweise mit bis zu 60% Home-Office Möglichkeit
- Eine Reihe attraktiver Sozialleistungen (siehe Fringe-Benefit Katalog der TU Wien)
- Breites internes und externes Weiterbildungsangebot, verschiedene Karriereoptionen
- Zentrale Lage sowie gute Erreichbarkeit (U1/U4 Karlsplatz)
Die TU Wien strebt eine Erhöhung des Frauenanteils insbesondere in Leitungsfunktionen an und fordert daher qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Bei gleicher Qualifikation werden Frauen vorrangig aufgenommen, sofern nicht in der Person eines gleich qualifizierten Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.
Wir sind bemüht, Menschen mit Behinderung mit entsprechender Qualifikation einzustellen und fordern daher ausdrücklich zur Bewerbung auf. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Behindertenvertrauensperson der TU Wien, Herrn Gerhard Neustätter.
Wir sind bemüht, Menschen mit Behinderung mit entsprechender Qualifikation einzustellen und fordern daher ausdrücklich zur Bewerbung auf. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Behindertenvertrauensperson der TU Wien, Herrn Gerhard Neustätter.
Die Entlohnung erfolgt nach dem Mindestentgelt der Gehaltsgruppe B1 gemäß dem Kollektivvertrag für Arbeitnehmer_innen der Universitäten und beträgt bei einem wöchentlichen Beschäftigungsausmaß von 40 Stunden derzeit EUR 4.752,30 brutto/Monat (14x jährlich). Tätigkeitsbezogene Vordienstzeiten können angerechnet werden.
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung bis 12.12.2024.
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung bis 12.12.2024.
Bei Fragen wenden Sie sich gerne an:
Carmen Keck | T: +43 1 588 01 406201
Informationen für Bewerber_innen finden Sie auch in unserem Karriereportal.
Carmen Keck | T: +43 1 588 01 406201
Informationen für Bewerber_innen finden Sie auch in unserem Karriereportal.
Technik für Menschen
Die Bewerber_innen haben keinen Anspruch auf Abgeltung angefallener Reise-
und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstanden sind.