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TU-ID: 058 | 2023 | 20 | 210316

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Spezialist_in Industry Relations

Vollzeit | befristet (Karenzvertretung)

Die Technische Universität Wien ist Österreichs größte Forschungs- und Bildungseinrichtung im technisch- naturwissenschaftlichen Bereich und leistet seit mehr als 200 Jahren einen unverzichtbaren Beitrag zur Sicherung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit und Innovationskraft des Forschungsstandorts Österreich. Unter dem Motto "Technik für Menschen" betreiben an der TU Wien rund 26.000 Studierende und mehr als 4.000 Wissenschaftler_innen in diesem Sinne Forschung, Lehre und Innovation.
Im Fachbereich Förderberatung und Wirtschaftskooperationen ist eine Stelle als Spezialist_in Industry Relations, voraussichtlich ab Juli 2023 (40 Wochenstunden, bis voraussichtlich 30.06.2026 befristet) zu besetzen.

Ihre Aufgaben:

  • Sie unterstützen den Wissenstransfer zwischen Industrie und Universität und stellen somit die Schnittstelle zur Wirtschaft dar
  • Sie vermitteln aktiv Kooperationspartner_innen für Forschungsanfragen, betreuen strategische Unternehmenskooperationen und unterstützen die Verwertung von Technologien der TU Wien. Hierbei sind Sie für das (interne) Technologie-Screening sowie für die Organisation von themenspezifischen Transferveranstaltungen verantwortlich
  • Weiters unterstützen und beraten Sie Wissenschafter_innen der TU Wien bei der Ideenumsetzung in Hinblick auf Antragsstellung bei kooperativen Projekten und sind für Aufbereitung und Vermittlung förderrelevanter Informationen innerhalb der TU Wien verantwortlich

Ihr Profil:

  • Hochschulabschluss; Technisch/naturwissenschaftliches Verständnis
  • Erfahrung im Bereich der kooperativen Forschung mit Unternehmen, insbesondere Anbahnungsphase und Antragstellung sowie Erfahrung mit wissenschaftlichen Karrieremodellen und im Umgang mit Forschenden unterschiedlicher Karrierestufen von Vorteil
  • Hervorragende Kenntnisse der Forschungsförderungslandschaft
  • Mehrjährige Arbeitserfahrung, vorzugsweise im akademischen Umfeld oder der Forschungsförderung
  • Sicheres Auftreten, Erfahrung in Moderation, Präsentation und Organisation von Veranstaltungen
  • Ausgezeichnetes Englisch und IT-Anwenderkenntnisse
  • Hohe Affinität zu wirtschaftlichen Fragestellungen, Moderation von Unternehmensbesuchen
  • Innovations- und Begeisterungsfähigkeit, Kund_innenorientierung sowie Organisation und Planung/ Zeitmanagement/ Genauigkeit
  • Ergebnisorientierung und Eigenverantwortlichkeit sowie Projektmanagement und IT-Kompetenz
  • Reflexionsvermögen/Resilienz sowie Umgang mit Diversity
  • Kommunikations-, Konflikt- sowie Team- und Lernfähigkeit

Wir bieten:

  • Vielfältiges und spannendes Aufgabengebiet in einem kollegialen Team
  • Hybride Arbeitsweise mit bis zu 50% Home-Office Möglichkeit
  • Eine Reihe attraktiver Sozialleistungen (siehe Fringe-Benefit Katalog der TU Wien)
  • Breites internes und externes Weiterbildungsangebot, verschiedene Karriereoptionen
  • Zentrale Lage sowie gute Erreichbarkeit (U1/U4 Karlsplatz)
Die TU Wien strebt eine Erhöhung des Frauenanteils insbesondere in Leitungsfunktionen an und fordert daher qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Bei gleicher Qualifikation werden Frauen vorrangig aufgenommen, sofern nicht in der Person eines gleich qualifizierten Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.

Wir sind bemüht, Menschen mit Behinderung mit entsprechender Qualifikation einzustellen und fordern daher ausdrücklich zur Bewerbung auf. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Behindertenvertrauensperson der TU Wien, Herrn Gerhard Neustätter.
Die Einstufung erfolgt in der Verwendungsgruppe IVB gemäß dem Kollektivvertrag der Universitäten und beträgt bei einem wöchentlichen Beschäftigungsausmaß von 40 Wochenstunden EUR 3.277,30 brutto/Monat. Tätigkeitsbezogene Vordienstzeiten werden angerechnet.

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung bis 15.06.2023.
Bei Fragen wenden Sie sich gerne an:

Carmen Keck | T: +43 1 588 01 406201
Informationen für Bewerber_innen finden Sie auch in unserem Karriereportal.
Technik für Menschen
Die Bewerber_innen haben keinen Anspruch auf Abgeltung angefallener Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstanden sind.
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